Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reparatur- und Fahrzeugbau-Aufträge, die mit der Klotz + Wedekind Karosserie- und Nutzfahrzeugtechnik GmbH (im Folgenden „Klotz + Wedekind") geschlossen werden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Auftragserteilung
Der Auftrag soll schriftlich erteilt werden. Mündliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei nicht vorhersehbaren Mehrarbeiten ist der Auftraggeber umgehend zu informieren; bei größeren Mehrkosten ist die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Preise und Zahlung
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnung ist ohne Abzug fällig nach Abnahme des Fahrzeugs, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsstellung.
Pfandrecht
An den in unseren Besitz gelangten Gegenständen steht uns wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht zu.
Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt Nachbesserung oder Neulieferung; bei Fehlschlagen kann der Auftraggeber Rücktritt oder Minderung verlangen.
Abnahme und Lieferzeit
Vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine sind Annäherungswerte; unverschuldete Verzögerungen verlängern die Frist angemessen. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Klotz + Wedekind, soweit dies rechtlich möglich ist.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist - soweit gesetzlich zulässig - Hamburg Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Mai 2018. Aktuelle Fassung auf Anfrage. Die ausführlichen AGB für Reparatur und Fahrzeugbau stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.